Die Organisationsstruktur der KBF

 

Die Föderation wurde vom Heiligen Stuhl als eine internationale öffentliche Vereinigung der Gläubigen durch den Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen gegründet. Als solche ist sie ipso iure eine juristische Person in der Kirche (vgl. cann. 313 CIC und 573 CCEO) und unterliegt den Bestimmungen Katholischen Kirchenrechts über öffentliche Vereinigungen (vgl. cann. 298-320 CIC und 573-583 CCEO), den einschlägigen Bestimmungen über das Kirchengut (vgl. cann. 1254-1310 CIC und 1007-1054 CCEO) sowie ihren eigenen Statuten.

Die Föderation ist mit dem Heiligen Stuhl durch den Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen verbunden, der die zuständige kirchliche Autorität der Föderation darstellt (vgl. cann. 312 §1 CIC und 575 §1,3 CCEO). Der Vertreter des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen hat das Recht, an Sitzungen und anderen Veranstaltungen der Föderation ohne Stimmrecht teilzunehmen und zu sprechen.

Die Föderation ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Deutschland. Der Bund verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, karitative oder kirchliche Zwecke im Sinne des Kapitels "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Etwaige Gewinne dürfen nur für die in der Verfassung vorgesehenen Zwecke verwendet werden.

Der Sitz Föderation und das Generalsekretariat befinden sich in Sankt Ottilien, Bayern, Deutschland.

 

KBF-Vollversammlung

Das Leitungsorgan des Weltbundes ist die Vollversammlung. Sie ist eine Delegiertenkonferenz der Voll- und assoziierten Mitglieder und findet alle sechs Jahre statt. Die Vollversammlung legt Richtlinien und Ziele für die Arbeit der KBF für die jeweils folgenden sechs Jahre fest. Sie wählt außerdem die Mitglieder des Exekutivkomitees. Die Vollversammlung bietet den Mitgliedern der KBF die Gelegenheit, sich auf internationaler Ebene zu treffen, und ist so Ort für Austausch und Reflexion über regionale und kontinentale Grenzen hinweg.

KBF-Exekutivkomitee

Das KBF-Exekutivkomitee wird von der Vollversammlung gewählt. Es ist das höchste ausführende Organ in der Zeit zwischen den Vollversammlungen und ist verpflichtet, deren Beschlüsse umzusetzen und KBF-Amtsinhaber zu ernennen. Jede Region ist durch mindestens ein Mitglied im Exekutivkomitee vertreten.

Präsident

Der Präsident der Katholischen Bibelföderation ist ein Bischof, der vom Exekutivkomitee gewählt und vom Heiligen Stuhl bestätigt wird. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt sechs Jahre. Die Funktionen des Präsidenten haben repräsentativen Charakter:

KBF-Vorstand

Der Vorstand beteiligt sich an der Leitung der Föderation unter der Autorität des Exekutivkomitees, dem er verantwortlich ist. Er ist der rechtliche und finanzielle Arm des Exekutivkomitees. Da die Föderation ihren eingetragenen Sitz in Deutschland hat, stellt der Vorstand die Rechtsperson der KBF gemäß dem deutschen Recht dar. Er bildet den Finanzausschuss gemäß dem Kirchenrecht (vgl. can. 1280 CIC).

KBF Generalsekretär

Der Generalsekretär wird vom Exekutivkomitees ernannt und ist diesem verantwortlich. Sein/ihr Name wird dem Heiligen Stuhl mitgeteilt. Er ist der Hauptgeschäftsführer der Katholischen Bibelföderation und direkt für das Generalsekretariat verantwortlich.

Regionalkoordinatoren

Regional- und Subregionalkoordinatoren sind Beauftragte der Föderation im Dienste der Mitglieder in den jeweiligen Regionen und Subregionen. Sie fördern, vernetzen und koordinieren dort die bibelpastorale Arbeit. Dabei setzen sie die Aktionspläne um, die von der Vollversammlung und dem Exekutivkomitee sowie von den (sub)regionalen Gremien ausgearbeitet wurden.

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