Der Vorstand beteiligt sich an der Leitung der Föderation unter der Autorität des Exekutivkomitees, dem er verantwortlich ist. Er ist der rechtliche und finanzielle Arm des Exekutivkomitees. Da die Föderation ihren eingetragenen Sitz in Deutschland hat, stellt der Vorstand die Rechtsperson der KBF gemäß dem deutschen Recht dar. Er bildet den Finanzausschuss gemäß dem Kirchenrecht (vgl. can. 1280 CIC).
Die Aufgaben des Vorstands:
Er ist verantwortlich für alle finanziellen und rechtlichen Aspekte der Föderation gemäß den Weisungen des Exekutivkomitees, und gemäß dem Recht des Landes, in dem die Föderation ihren eingetragenen Sitz hat.
Er ist zuständig für den Erhalt und die rechtliche Absicherung der Föderation in dem Land, in dem sich ihr Verwaltungssitz befindet.
Er beaufsichtigt die Erstellung des Jahresbudgets durch den Generalsekretär, das dem Exekutivkomitee zur Genehmigung vorgelegt wird. Er ernennt den Rechnungsprüfer und nimmt den Bericht desselben entgegen.
Er kauft, pachtet oder erwirbt anderweitig Grundstücke, Gebäude und Eigentum jeglicher Art, sowie Aktien und Anteile für oder in Verbindung mit den Zwecken der Föderation.
Er übt jede andere finanzielle oder rechtliche Tätigkeit aus, die dem Zweck der Föderation entspricht.
Er ist Arbeitgeber für die Angestellten der Föderation gemäß den Anweisungen des Exekutivkomittes und, bezüglich des Personals im Generalsekretariat, in Absprache mit dem Generalsekretär.
Er beaufsichtigt die Arbeit des Generalsekretärs gemäß den Beschlüssen des Exekutivkomitees und berät den Generalsekretär in finanziellen, rechtlichen und administrativen Angelegenheiten.
Er beaufsichtigt die Entwicklung und Umsetzung von Fundraising Strategien und Aktivitäten.